Büro- & Buchhaltungsservice Leschhorn – Ihr Partner für effiziente Büro- und Buchhaltungsdienstleistungen
Willkommen beim Büro- & Buchhaltungsservice Leschhorn, Ihrem Experten für professionelle Büro- und Buchhaltungsdienstleistungen. Wir unterstützen Gründer, Start-ups, Freelancer, Freiberufler, Kleingewerbe und kleine Unternehmen mit individuellen Lösungen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Als zuverlässiger Partner sind wir in Nieder-Olm, Mainz, Nackenheim, Bodenheim, Nierstein, Alzey, Ingelheim, Bingen, Rüsselsheim, Wiesbaden, Walluf, Eltville, Taunusstein, Bad Schwalbach, Hochheim und Hofheim tätig. Im gesamten Rheinhessen- und Rhein-Main-Gebiet profitieren unsere Kunden von persönlicher Betreuung und maßgeschneidertem Service.
Dank moderner digitaler Lösungen bieten wir unsere Dienstleistungen auch bundesweit an – flexibel, effizient und professionell. Unser faires Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt Unternehmen aller Branchen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und sichern Sie sich eine zuverlässige Unterstützung für Ihr Unternehmen.
Jetzt Kontakt aufnehmen und von professionellen Büro- und Buchhaltungsdienstleistungen profitieren!
Unsere Leistungen
📊 Buchhaltungsservice
- Belegsortierung & Digitalisierung
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Kontenabstimmung & Kontenpflege
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Kaufmännische Beratung
- Umsatzsteuervoranmeldungen (vorbereitend)
- Jahresabschlussvorbereitung (DATEV-Format)
- Vorbereitung für Steuerberater
💼 Lohnbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnkontenführung
- Meldungen an Sozialversicherungsträger
- Mitarbeiterdatenpflege
- Beratung zu Sozialversicherungen
- Vorbereitung für Steuerberater
📝 Bürodienstleistungen
- Schreibarbeiten & Korrespondenz
- Angebote, Rechnungen & Mahnungen
- Digitale Ablage & Dokumentenmanagement
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Datenpflege & Recherchearbeiten
🚀 Gründungsberatung
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform
- Anmeldung Gewerbe
- Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos
- Beratung zu Buchhaltungssystemen
- Hilfestellung bei Behördengängen
- Fördermittelrecherche
Als selbstständiger Buchhaltungsservice bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG an. Dazu zählen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen sowie die Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen.
Wichtig: Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung!