Alles aus einer Hand - für Sie, Ihren Betrieb oder beides

Als selbstständiger Buchhaltungsservice bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG an. Dazu zählen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen sowie die Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen.

Wichtig: Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung!

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