Steuerberater & Buchhalter: Warum die richtige Trennung beiden Seiten Zeit und Geld spart

Immer wieder werde ich gefragt, warum man überhaupt einen Buchhalter beauftragen soll, wenn ein Steuerberater doch scheinbar alles übernehmen kann. Ebenso kommt oft die Frage auf, warum ein Buchhalter keine Jahresabschlüsse erstellen, keine Einnahmenüberschussrechnung für Dritte anfertigen oder keine Steuererklärungen einreichen darf.

Um das richtig einzuordnen, muss man zunächst verstehen, wo die eigentlichen Aufgaben eines Steuerberaters liegen.

Ein Steuerberater ist hochqualifiziert und für komplexe steuerliche Fragestellungen ausgebildet. Seine eigentliche Kernaufgabe ist nicht in erster Linie das laufende Sortieren und Verbuchen von Belegen, sondern die steuerliche Beratung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und die Bearbeitung anspruchsvoller steuerlicher Sachverhalte. Genau dort liegt seine besondere Stärke. Nicht umsonst gehört die Steuerberaterprüfung zu den anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland.

Gerade deshalb bin ich seit Jahren der Auffassung, dass Steuerberater sich noch stärker auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren sollten. Das ist ausdrücklich keine Kritik an Steuerberatern, sondern im Gegenteil ein Zeichen von Wertschätzung für deren Qualifikation. Denn wer eine so anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen hat, sollte seine Zeit vor allem dort einsetzen können, wo diese besondere Fachkenntnis wirklich gebraucht wird: in der Beratung, Gestaltung und Lösung komplexer steuerlicher Fragen.

In der Praxis sieht es aber häufig so aus, dass Steuerkanzleien zusätzlich auch die laufende Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung oder Lohnbuchhaltung mit übernehmen. Das ist historisch gewachsen und in vielen Fällen auch nachvollziehbar. Gleichzeitig bindet genau das enorme Kapazitäten. Und das ist mit ein Grund dafür, warum heute viele Unternehmer Schwierigkeiten haben, überhaupt noch einen Steuerberater zu finden, der neue Mandate annimmt.

Deshalb geht es aus meiner Sicht nicht um ein Gegeneinander, sondern um eine sinnvolle Aufteilung der Aufgaben.

Denn gerade bei der laufenden Buchhaltung zeigt sich in der Praxis häufig, dass diese Arbeit sehr zeitintensiv ist. Sie verlangt Genauigkeit, Verständnis für betriebliche Abläufe und eine regelmäßige enge Begleitung. In vielen Kanzleien wird dieser Bereich deshalb von Mitarbeitern oder Auszubildenden bearbeitet. Das ist auch völlig normal und nicht automatisch schlecht. Dennoch kann es passieren, dass dabei der Blick für die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens fehlt. Dann werden Zahlungen nicht optimal zugeordnet, Skonti übersehen oder Offene-Posten-Listen unnötig aufgebläht.

Auch das soll kein Vorwurf gegen Steuerberater oder Kanzleien sein. Es zeigt nur, dass die laufende Buchhaltung ein eigener, sehr arbeitsintensiver Bereich ist, der viel Nähe zum Tagesgeschäft verlangt.

Und genau hier kann ein Buchhalter eine sinnvolle Ergänzung sein.

Ein guter Buchhalter kümmert sich gezielt um die laufende Buchhaltung. Er sorgt dafür, dass Belege sauber verarbeitet, Zahlungen richtig zugeordnet, offene Posten nachvollziehbar geführt und Buchungsunterlagen ordentlich vorbereitet werden. Dadurch entstehen unterjährig bessere und aussagekräftigere Zahlen. Und diese sind nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern vor allem für den Unternehmer selbst, weil nur auf dieser Grundlage eine vernünftige betriebswirtschaftliche Steuerung möglich ist.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Buchhalter häufig näher am operativen Geschäft arbeiten. Sie begleiten die laufenden Abläufe, erkennen Unstimmigkeiten früher und können oft wirtschaftlicher organisiert sein. Viele arbeiten mit klaren monatlichen Pauschalen, was für Mandanten transparenter sein kann.

Wichtig ist mir dabei aber eines ganz besonders: Der Buchhalter ersetzt den Steuerberater nicht.
Er ergänzt ihn.

Der Steuerberater bleibt der zentrale Ansprechpartner für Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, steuerliche Beurteilungen und die gesamte fachlich anspruchsvolle Beratung. Der Buchhalter übernimmt dagegen die laufende Vorarbeit, damit genau diese steuerliche Facharbeit auf einer sauberen Grundlage aufbauen kann.

Ich kenne inzwischen auch Steuerberater, die ganz bewusst sagen: Ich konzentriere mich auf Abschluss, Steuerberatung und steuerliche Gestaltung – die laufende Buchhaltung übernimmt ein externer Buchhalter. Mit einigen solcher Kanzleien arbeite ich bereits zusammen. Und genau dieses Modell halte ich für sehr sinnvoll.

Denn am Ende profitieren alle Beteiligten:

Der Unternehmer erhält unterjährig bessere Zahlen und mehr Transparenz.
Der Buchhalter kann die laufende Arbeit effizient und praxisnah begleiten.
Der Steuerberater gewinnt Freiraum für die Aufgaben, für die seine Qualifikation besonders wertvoll ist.

Es geht also ausdrücklich nicht darum, Steuerberater schlechtzureden oder ihnen Arbeit wegzunehmen. Es geht darum, Aufgaben so zu verteilen, dass jede Seite ihre Stärken bestmöglich einsetzen kann.

Darum bin ich überzeugt: In vielen Fällen ist es heute sinnvoll, nicht entweder mit einem Buchhalter oder mit einem Steuerberater zu arbeiten, sondern mit beiden – in einer guten, fairen und professionellen Zusammenarbeit.

Im nächsten Beitrag geht es dann um die nächste wichtige Frage:
Lexoffice, Sevdesk und ähnliche Programme – sollte man seine Buchhaltung selbst machen oder wird es am Ende teurer als gedacht?

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