F.A.Q & Links
Gerade für Gründer stellt sich oft die Frage, ob sie ihre Buchhaltung und Lohnabrechnungen selbst übernehmen oder einem Buchhaltungsservice überlassen sollten. Zwar machen moderne Buchhaltungsprogramme und die digitale Belegbuchhaltung vieles einfacher, aber es gibt zwei wichtige Gründe, die für die Auslagerung sprechen:
Fokus auf Ihr Kerngeschäft:
Als Gründer sollten Sie sich voll auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren, statt sich mit zeitintensiven Büro- und Buchhaltungsaufgaben zu belasten.Fachwissen und Sicherheit:
Auch wenn Cloud-basierte Buchhaltungsprogramme das Hochladen von Belegen erleichtern, fehlt es oft am nötigen kaufmännischen und steuerlichen Fachwissen. Fehler bei der Verbuchung oder Unsicherheiten darüber, ob Kosten absetzbar sind, können leicht passieren und zu Problemen führen.
Ganz einfach: Jeder macht, was er am besten kann. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft, und wir übernehmen professionell Ihre Zahlen.
Im digitalen Zeitalter können Sie Belege ganz einfach einscannen und in Agenda hochladen. Wir kümmern uns dann um die Zuordnung und Buchung. Viele unserer Mandanten laden wöchentlich, 14-tägig oder sogar täglich ihre Belege hoch. Das spart Ihnen Zeit und Platz – keine lästigen Ordner mehr! Die Originalbelege sollten Sie jedoch weiterhin aufbewahren, zum Beispiel in einem Schuhkarton.
Alternativ können Sie auch den klassischen Weg wählen: Reichen Sie Ihren Ordner einmal im Monat bei uns ein, oder wir holen ihn bei Übernahme der Fahrtkosten gerne bei Ihnen ab.
Ja, die Kosten für unseren Büro- & Buchhaltungsservice sind zu 100 % steuerlich absetzbar. Sie erhalten von uns entsprechende Rechnungen, die Sie ganz einfach als Betriebsausgabe geltend machen können.
Grundsätzlich können Sie Ihre Steuererklärung anhand unserer Unterlagen selbst einreichen. Allerdings empfehlen wir dies nicht, da das Fachwissen eines Steuerberaters oft entscheidend ist. Hier am falschen Ende zu sparen, kann teuer werden. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Steuerberater aus unserem Netzwerk, oder Sie beauftragen einen Steuerberater Ihres Vertrauens.
Ja, selbstverständlich. Sie sollen immer wissen, wie Ihr Unternehmen steht. Einmal im Monat senden wir Ihnen die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Kontenliste, die Summen- & Saldenliste und bei Bedarf auch das Journal.
In den meisten Fällen ist das nicht notwendig, da wir durch die Digitalisierung effizient arbeiten können. Falls es doch erforderlich ist, stimmen wir dies individuell mit Ihnen ab.
Nein, wir arbeiten ausschließlich mit den Programmen AGENDA oder DATEV. Die Nutzung anderer Software wie Lexware oder Addison würde einen erheblichen Mehraufwand erfordern, da wir uns erst einarbeiten müssten.
Wir rechnen fair und transparent nach tatsächlichem Aufwand ab. Alternativ bieten wir auch eine monatliche Pauschale an, wenn der Arbeitsaufwand regelmäßig ähnlich bleibt. So haben Sie volle Planungssicherheit.
Ja, wir übernehmen die Buchhaltung für alle deutschen Unternehmensformen, unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in München, Bremen oder Hamburg sitzt. Dank der digitalen Prozesse ist die Entfernung kein Problem. Ausländische Unternehmensformen können wir jedoch leider nicht betreuen.
Ja, wir kümmern uns gerne um Ihre Buchhaltungsrückstände, sofern es zeitlich möglich ist. Das stellt für uns kein Problem dar.